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Anerkannte Kirche

BELGIEN

Der rechtliche Status der Orthodoxen Kirche in Belgien

Seit dem Gesetz vom 17. April 1985 ist die Orthodoxe Kirche vom belgischen Staat als offizielle Kirche anerkannt (siehe Belgisches Staatsblatt vom Samstag, 11. Mai 1985 – 155. Jahr, Nr. 91).

Organisation der Orthodoxen Kirche

Das Königliche Dekret vom 15. März 1988 (vgl. Belgisches Staatsblatt vom Donnerstag, 31. März 1988 – 158. Jahr, Nr. 63) sieht die Organisation der Räte der Kirchenvorstände der orthodoxen Kirche vor.

So legt das K.D. fest, dass die Beziehungen zu den Zivilbehörden durch ein Vertretungsorgan der gesamten orthodoxen Kirche abgesichert sind. Es regelt auch die Organisation der für die Orthodoxen Kirche spezifischen Verwaltung auf der Grundlage des Territoriums der Provinz. Es ermöglicht auch jedoch die Schaffung mehrerer Kirchenvorstände auf dem Territorium derselben Provinz oder eines Kirchenvorstandes auf dem Territorium von mehr als einer Provinz.

Vertretungsorgan für die gesamte orthodoxe Kirche

Der erste Artikel desselben K.D. vom 15. März 1988 (vgl. oben) sieht vor, dass das Vertretungsorgan der gesamten orthodoxen Kirche der Metropolit-Erzbischof des Ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel ist; wörtlich:

„Der Metropolit-Erzbischof des Ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel oder sein Stellvertreter wird von uns als repräsentatives Organ der gesamten orthodoxen Kirche anerkannt“(Kapitel I – Artikel 1).

Anschrift

Seine Eminenz Metropolit Athenagoras von Belgien
Exarch des Ökumenischen Patriarchats
Charbolaan 71
1030 Brussel
Belgien

E-mail: [email protected]
Tel. +32.2/736.52.78

IM GROSSHERZOGTUM LUXEMBURG

Die Orthodoxe Kirche von Luxemburg wurde am 26. Januar 2015 von den luxemburgischen Behörden anerkannt.

Kapitel 5 des Übereinkommens enthält die spezifischen Bestimmungen für die Orthodoxe Kirche von Luxemburg: Art. 27. Die Orthodoxe Kirche Luxemburgs vereint die griechisch-, russisch-, serbisch-, und rumänisch-orthodoxe Gemeinschaft Luxemburgs.

Art. 28. Die Kirche hat eine bürgerliche Persönlichkeit. Sie wird gerichtlich und außergerichtlich vom Erzbischof-Metropolit von Belgien, Exarch der Niederlande und Luxemburgs unter dem Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel oder von seinem, von ihm speziell beauftragten, Vertreter vertreten. https://travelwithgirls.com

Das Abkommen ersetzt das von 1997 und 2004 zwischen der Orthodoxen Kirche und der luxemburgischen Regierung.

Anschrift

Seine Eminenz Metropolit Athenagoras von Belgien
Exarch des Ökumenischen Patriarchats
Charbolaan 71
1030 Brussel
België

E-mail: [email protected]
Tel. +32.2/736.52.78